
Baden-Württemberg – Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
Name des Förderprogramms:
Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher
Die Neuauflage des Förderprogramms ist Teil des Maßnahmenpakets „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- rechtsfähige Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- Kommunen (Gemeinden, Landkreise)
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
Laufzeit des Förderprogramms:
- Förderanträge können seit dem 1. April 2021 gestellt werden
- Die Förderung tritt mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage.
Fördergegenstand ist die Investition in ein Batteriespeichersystem, nicht die Investition in eine PV-Anlage.
Ausgeschlossen von der Förderung sind gebrauchte Systeme, sowie Eigenbausysteme und Prototypen.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Antragsberechtigte müssen den mit einer PV-Anlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen
- Die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage beträgt am Netzanschlusspunkt bei PV-Anlagen kleiner als 25 kWp Leistung 50% der installierten Leistung der PV-Anlage
- Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage, mindestens für 20 Jahre
- Die Schnittstelle zur Fernparametrierung des Wechselrichters sind offengelegt
- Die Schnittstelle zur Fernsteuerung des Wechselrichters ist offengelegt
- Die VDE-AR-N-4105 Norm mit FNN-Hinweis wird eingehalten
- Das Batteriemanagementsystem (BMS) und die verwendeten Schnittstellen müssen offengelegt sein
- Es gibt mindestens eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren, weitergehende Garantieklärungen können abgegeben werden
- Die Installation erfolgt durch geeignete Fachkräfte
- Entsprechende anwendbare Normen sind anzuwenden
- Es ist ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem (BMS) bei Vorhaben mit PV-Anlagen über 10 kWp vorhanden
Welche Förderbeträge sind möglich?
Förderbeträge werden pro Batteriespeicher in Euro je kWh nutzbare Kapazität des Batteriespeichers gewährt:
- bis 30 kWp = 200 € pro kWh (minimale Förderhöhe 400 €)
- über 30 kWp = 300 € pro kWh (maximale Förderhöhe 45.000 €)
- maximaler Zuschuss 30 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems
- Zuschuss für einen lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt von einmalig 500 €
- Zuschuss für PV-Anlagen über 100 kWp 2.500 € (Der Bonus wird über die maximale Förderhöhe hinaus gewährt)
Was ist noch zu beachten?
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern das andere Programm dieses gestattet. Es liegt in der Verantwortung der AntragstellerInnen zu prüfen, ob die Kumulierung laut Förderbedingungen des anderen Programmes erlaubt ist.
Kontakt für Fragen zur Antragstellung bei der L-Bank:
Telefon: 0800 / 6645866
E-Mail: pv-speicher@l-bank.de
Weitere Informationen:
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