Name des Förderprogramms:

Förderrichtlinie „SolarPLUS“

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen
  • Rechtsfähige Personengesellschaften (Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien)
  • Juristische Personen des privaten Rechts
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten
    die den mit der Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

 

Laufzeit des Förderprogramms

  • Start: 26.05.2023
  • Ende: 31.12.2023

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird die Investition in einen stationären, netzdienlichen Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
Die Förderung wird bis zum Verhältnis mindestens 1,2 kWp der installierten Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage je 1 kWh der nutzbaren Speicherkapazität gewährt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert.

Der Nachweis einer Wallbox führt zu einer günstigen Abweichung vom Mindestinstallationsverhältnisses, da hier nachweislich der Strom für die Elektromobilität genutzt wird.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Bestellung der Investition erst nach Bestätigung durch IBB Business Team
  • Beginn innerhalb eines Jahres nach Datum des Zuwendungsbescheides
  • Verwendung angeschaffter Investitionsgüter innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Maßnahme
  • Ort Projektdurchführung in Berlin
  • Fachgerechte Ausführung
  • Antragssteller für Sicherheit der Installationen und Statik verantwortlich
  • Bei denkmalgeschützten Gebäude Genehmigung erforderlich

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Anteilsfinanzierung
  • Eigentümer Ein- und Zweifamilienhäuser: 300 € je kWh (max. 15.000 € / max. 50 kWh)
  • Eigentümer Mehrfamilienhäuser, Unternehmen
    • Förderhöhe in brutto
    • kleine Unternehmen: 65 % Förderhöhe
    • mittlere Unternehmen: 55 % Förderhöhe
    • große Unternehmen: 45 % Förderhöhe
    • max. 30.000 € / max. 100 kWh

 

Was ist noch zu beachten?

  • Nachweis über Leistung geplanter PV-Anlage
  • Verpflichtungserklärung über 3 Jahre
  • Nachweis nutzbare Kapazität geplanter Speicher
  • Angebot / Bestellung / Kaufvertrag PV-Anlage
  • Baugenehmigung PV-Anlage
  • Nachweis Erfüllung Registrierungspflichten Hersteller
  • Nachweis zugehörige Elektrogeräte Registrierungspflichten Hersteller
  • Optional: Zulassungsbescheid E-Fahrzeug / Nachweis Installation Ladesäule (kein ersichtlicher Vorteil)
  • Verwendungsnachweis (Bericht Umsetzung Projekt, Ausgabenzusammenstellung, Inbetriebnahmeprotokoll, Registrierungsnummer, kurzer & formloser Bericht über Erfahrung & Hemmnisse bei Installation)
  • Vertragsentwurf Nutzungsvertrag für gepachtetes / geleastes Speichersystem / Angebot Speichersystem (Kauf)

 

Kombination mit weiteren Förderangeboten

  • ENEO – Zuschüsse für Energiegutachten
    • Für Eigentümer von Wohnimmobilien
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Zuschüsse für die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs
    • Für kleine & mittlere Unternehmen
  • Berliner InvestitionsBONUS – Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen
    • Für Gewerbe

Eine Förderung von förderfähigen Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen, z. B. Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden
oder werden, ist ausgeschlossen.

 

Kontakt für Fragen zur Antragstellung bei der IBB Business Team GmbH:

IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: 030/2125-4480
E-Mail: solarplus@ibb-business-team.de

Weitere Informationen:

https://www.ibb-business-team.de/solarplus/