Energie- und Klimaschutzprogramm 2030

Mehr Solarenergie für die deutsche Metropole ist das Ziel: Das Land Berlin will Photovoltaik und Speicher fördern und hat im Rahmen des „Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ die Umsetzung der Förderrichtlinie für Stromspeicher beschlossen. Gefördert werden Speicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Die Anträge können bereits ab dem 1. Oktober 2019 gestellt werden.

Die Hauskraftwerke von E3/DC ermöglichen eine maximale Energieautarkie und unterstützen die Ziele des Förderprogramms in idealer Weise: Der Anteil erneuerbarer Energien in der Stadt mit über 3,5 Millionen Einwohnern soll erhöht, die Stromkosten der Bürger hingegen minimiert werden.

Alle Produkte von E3/DC sind für die Förderung geeignet. Das Land Berlin zahlt einen festen Zuschuss pro kWh nutzbarer Speicherkapazität in Höhe von 300 Euro. Als Systeme mit einer prognosebasierten Betriebsstrategie erhalten E3/DC-Produkte auch den dafür vorgesehenen Bonus von 300 Euro. Die maximale Fördersumme pro Speichersystem liegt bei 15.300 Euro.

Beispielrechnungen für das Hauskraftwerk

Die Förderung verlangt bei der neu zu errichtenden PV-Anlage ein Mindestinstallationsverhältnis: Die Richtlinie sieht pro kWh nutzbarer Speicherkapazität eine installierte PV-Nennleistung von mindestens 1,2 kWp vor. Nach diesen Vorgaben kann bei einer PV-Anlage von 10 kWp eine nutzbare Speicherkapazität von maximal 8,3 kWh gefördert werden, bei 15 kWp PV-Leistung ist die Förderung auf maximal 12,5 kWh begrenzt. Geht man von der Kapazität eines Hauskraftwerks aus, ergibt sich eine Mindestgröße der PV-Anlage, wenn der Speicher voll gefördert werden soll:

E3/DC Produktpalette und jeweilige Förderbedingungen

Mehr Speicher für E-Mobilität

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Eine größere Speicherkapazität im Verhältnis zur PV-Nennleistung ist vollständig förderfähig, wenn der Solarstrom zum Laden eines Elektroautos genutzt wird. Die Richtlinie verlangt dazu eine entsprechende Nutzungserklärung und eine Zulassungsbescheinigung des Elektrofahrzeugs. Auch dazu ein Beispiel: Zu einem Hauskraftwerk mit 19,5 kWh Nennkapazität (gerundet 17,6 kWh nutzbar) verlangt die Richtlinie nach dem Mindestinstallationsverhältnis eine PV-Nennleistung von gut 21 kWp. Soll das Hauskraftwerk jedoch in Verbindung mit der E-Mobilität genutzt werden, ist die Speicherkapazität auch dann voll förderfähig, wenn die PV-Anlage kleiner ausgelegt werden muss, weil beispielsweise die vorhandene Dachfläche nur eine Leistung von 18 kWp ermöglicht.

Wer zu spät kommt …

Die Berliner Förderung für Speichersysteme kann zwar bis zum 31.12.2021 beantragt werden – sie ist jedoch auf ein Gesamtbudget von 3 Mio. Euro gedeckelt! Wer den Zuschuss zur Investition in die Zukunft also nutzen möchte, sollte keine Zeit verlieren! Weitere Details zum PV-Speicher-Programm finden sich online auf der Webseite des Förderprogramms.