Name des Förderprogramms

„Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“

Förderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“

 

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen, Personengesellschaften, Maschinengemeinschaften und Genossenschaften, die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeuge

 

Laufzeit des Förderprogramms

  • Start: 02.09.2024
  • Ende: 31.07.2027

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, Installation und Netzanschluss von einem elektrischen Energiespeicher, der mit einer Anlage zur erneuerbaren Energieerzeugung oder zur Optimierung der Abwärmenutzung kombiniert wird.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Niederlassung: Deutschland
  • (Mindest-Netto-) Investition von min. 3.000€ muss folgendem dienen:
    • Landwirtschaftlicher Primärproduktion
    • oder
    • Innerbetrieblicher Transport landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse & Nebenerzeugnisse
  • Erstmalige Ausstattung
  • An Bestandsgebäuden von min. 2 Jahren
  • Elektrischer Energiespeicher inkl. Notwendiger Nebeneinrichtungen:
    • Anpassung auf vorhandene PV-Anlage, Stromverbrauch und Wechselrichter
    • Aktueller Stand der Technik
  • Förderfähige Komponenten:
    • Mess- und Regeltechnik
    • Wechselrichter
    • Netzanschluss
  • Stromherkunft:
    • vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
    • kein Umweg über das öffentliche Stromnetz
  • In Kombination mit
    • Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
    • oder
    • Zur Optimierung von Abwärmenutzung
  • Zu erbringende Nachweise:
    • Produktdatenblatt des Herstellers (S20 X PRO – E3/DC (e3dc.com) )
    • Eigenverbrauchsquotensteigerung und CO2-Einsparung (BLE – Einzelmassnahmen )
    • Fachunternehmererklärung (Inbetriebnahmeerklärung wird bei Inbetriebnahme ausgestellt)
    • Direktbezug erneuerbarer Energie

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • 30% des Netto-Investitionsvolumen (sofern CO2-Minderung erzielt)
    • Netto-Investitionsvolumen pro Antrag einschließlich Nebenkosten = min. 3.000€
  • 600.000€ pro Unternehmen & Investitionsvorhaben

Berücksichtigt werden:

  • Elektrischer Energiespeicher mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren
  • Montage, Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Mess- und Regeltechnik
  • Wechselrichter

 

Was ist noch zu beachten?

  • Antragstellung vor Vertragsabschluss
  • Auszahlung erfolgt nach vollständiger Umsetzung nebst vollständig eingereichten Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweisen
  • Bewilligungszeitraum: 9 Monate
  • Vor-Ort-Kontrollen gestatten
  • Bei Überschreitung bestimmter Investitionsvolumen = Berechtigung zur Veröffentlichung auf öffentlich-rechtlichen Seiten

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen für andere Ausgaben ist möglich. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden Ausgaben ist ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung der Antragssteller/innen zu prüfen, welche Förderprogramme Vorrang haben und welche Kombinationen möglich sind.

 

Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der Bezirksregion Arnsberg

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Tel.: 0228 / 6845 – 2934

E-Mail: nape@ble.de

 

Weitere Informationen:

BMEL – Aktuelles – BMEL fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft mit 48 Millionen Euro

BLE – Bundesprogramm Energieeffizienz

BLE – Einzelmassnahmen

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