In Niedersachsen gibt es für Privatkunden wie auch für Gewerbebetriebe eine Förderung für Solarstromspeicher wie das E3/DC-Hauskraftwerk oder das Quattroporte-System. Die NBank bezuschusst den Kauf und die Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Die Förderung über die NBank kann zusammen mit anderen öffentlichen Förderungen des Bundes und der EU genutzt werden, bei weiteren Förderprogrammen des Landes Niedersachsen aber ist dies nicht zulässig.

Wer die Förderung in Höhe von 40% der Nettoinvestitionskosten nutzen möchte, muss den Antrag vor der eigentlichen Auftragserteilung stellen. Voraussetzung ist die einmalige Anmeldung im Kundenportal der NBank – die Formulare sind auf der Homepage der NBank verfügbar. Anträge können bis Ende September 2022 gestellt werden.

Für die Förderung wurden weitere Voraussetzungen definiert: Die installierte oder geplante PV-Anlage muss mindestens eine Nennleistung von 4 kWp aufweisen, das Verhältnis der PV-Nennleistung (kWp) zur Nettospeicherkapazität (kWh) muss mindestens 1,2 betragen, damit die Speicherkapazität vollumfänglich gefördert werden kann. Wenn die nutzbare Speicherkapazität beispielsweise 11,7 kWh beträgt, dann wird für die volle Förderung eine Nennleistung der PV-Anlage von mindestens 14,04 kWp verlangt. Fällt diese kleiner aus, z.B. weil die Dachfläche nicht ausreicht, dann kann der Speicher anteilig gefördert werden.

Besonders gefördert werden größere PV-Anlagen: Erreicht die Anlagenleistung nach Neubau oder Erweiterung der Anlage mehr als 10 kWp, dann wird ein Bonus von 800 € gewährt. Bei Installation einer neuen lastmanagementfähigen Wallbox ist ein weiterer Bonus von 500 € möglich. Weitere Informationen enthält das Merkblatt der NBank zur Förderung von Batteriespeichern.

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