Hinweis: Die Förderung „nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ ist aktuell pausiert

 

Name des Förderprogramms

„Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“

Förderrichtlinie „Progres.NRW“

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände

 

Laufzeit des Förderprogramms

  • Start: 01.02.2024
  • Ende: 31.12.2025

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem / mehreren Ladepunkten.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Standort: NRW
  • Ladepunkt:
    • Bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle
    • Kommunikationsprotokoll zur Steuerung
  • Stromherkunft:
    • Grünstrom-Liefervertrag
    • Oder vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
  • An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:
      • Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden
      • Stellplätze an Wohnungseigentumsanlagen
  • Beschäftigte:
    • Keine privaten Stellplätze
    • Zur Verfügung stellen während üblicher Arbeitszeit
  • In Kombination mit Erneuerbare-Energie-Anlage:
    • Nennleistung min. 2 kW / Ladepunkt
    • Ladeinfrastruktur mit teilweise vor Ort eigenerzeugtem Strom aus Anlage
  • Gewerbliche genutzte Fahrzeuge:
    • Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW
  • Kommunale Ladeinfrastruktur:
    • Keine wirtschaftliche Nutzung
    • Hybridladesäule < 50 KW keine Förderung möglich

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.000€ je Ladepunkt
    • An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
      • Für natürliche Personen gemäß und 2.
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
    • Für Beschäftigte
      • Für natürliche Personen gemäß
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
    • In Kombination mit Erneuerbare-Energie-Anlagen
      • Für natürliche Personen gemäß und 2.
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
    • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 10.000€ je Ladepunkt
      • Für natürliche Personen gemäß 2.
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Carsharing
    • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.500€ je Ladepunkt
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Kommunale Ladeinfrastruktur
    • < 50 kW= 1.500€ je Ladepunkt
    • > 50 kW = 150€ / kW je Ladepunkt
    • zuwendungsfähige Ausgaben
      • Für Gemeinden gemäß

*für große Unternehmen: max. 20% zuwendungsfähiger Ausgaben

Förderungsbetrag < 500€ wird nicht bezuschusst

Berücksichtigt werden:

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement mehrerer Ladepunkte
  • Energiemanagementsystem
  • Kommunikationssystem
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung Oberfläche
  • Montage, Inbetriebnahme
  • Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Netzanschluss
    • separate Antragsstellung erforderlich / möglich
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik & Telekommunikationsanbindung aller Komponenten

 

Was ist noch zu beachten?

  • Antragstellung vor Vertragsabschluss
  • Für Beschäftigte:
    • Teilweise private Nutzung von Dienstfahrzeug zulässig

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen aus der Förderrichtlinie „Progres.NRW“ ist möglich (z. B. „Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen“). Es liegt in der Verantwortung der Antragssteller/innen zu prüfen, welche Förderprogramme Vorrang haben und welche Kombinationen möglich sind.

 

Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der Bezirksregion Arnsberg

Bezirksregierung Arnsberg

Postfach 10 25 45

44025 Dortmund

Tel.: 0211 837-1928

E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de

 

Weitere Informationen:

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Kommunen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

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