NRW – Progress.NRW
Hinweis: Die Förderung „nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ ist aktuell pausiert
Name des Förderprogramms
„Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“
Förderrichtlinie „Progres.NRW“
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
Laufzeit des Förderprogramms
- Start: 01.02.2024
- Ende: 31.12.2025
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem / mehreren Ladepunkten.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Standort: NRW
- Ladepunkt:
- Bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle
- Kommunikationsprotokoll zur Steuerung
- Stromherkunft:
- Grünstrom-Liefervertrag
- Oder vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:
-
- Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden
- Stellplätze an Wohnungseigentumsanlagen
-
- Beschäftigte:
- Keine privaten Stellplätze
- Zur Verfügung stellen während üblicher Arbeitszeit
- In Kombination mit Erneuerbare-Energie-Anlage:
- Nennleistung min. 2 kW / Ladepunkt
- Ladeinfrastruktur mit teilweise vor Ort eigenerzeugtem Strom aus Anlage
- Gewerbliche genutzte Fahrzeuge:
- Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW
- Kommunale Ladeinfrastruktur:
- Keine wirtschaftliche Nutzung
- Hybridladesäule < 50 KW keine Förderung möglich
Welche Förderbeträge sind möglich?
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.000€ je Ladepunkt
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Für natürliche Personen gemäß und 2.
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- Für Beschäftigte
- Für natürliche Personen gemäß
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- In Kombination mit Erneuerbare-Energie-Anlagen
- Für natürliche Personen gemäß und 2.
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 10.000€ je Ladepunkt
- Für natürliche Personen gemäß 2.
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 10.000€ je Ladepunkt
- Carsharing
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.500€ je Ladepunkt
- Für juristische Personen gemäß *
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.500€ je Ladepunkt
- Kommunale Ladeinfrastruktur
- < 50 kW= 1.500€ je Ladepunkt
- > 50 kW = 150€ / kW je Ladepunkt
- zuwendungsfähige Ausgaben
- Für Gemeinden gemäß
*für große Unternehmen: max. 20% zuwendungsfähiger Ausgaben
Förderungsbetrag < 500€ wird nicht bezuschusst
Berücksichtigt werden:
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement mehrerer Ladepunkte
- Energiemanagementsystem
- Kommunikationssystem
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung Oberfläche
- Montage, Inbetriebnahme
- Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Netzanschluss
- separate Antragsstellung erforderlich / möglich
- Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik & Telekommunikationsanbindung aller Komponenten
Was ist noch zu beachten?
- Antragstellung vor Vertragsabschluss
- Für Beschäftigte:
- Teilweise private Nutzung von Dienstfahrzeug zulässig
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen aus der Förderrichtlinie „Progres.NRW“ ist möglich (z. B. „Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen“). Es liegt in der Verantwortung der Antragssteller/innen zu prüfen, welche Förderprogramme Vorrang haben und welche Kombinationen möglich sind.
Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der Bezirksregion Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Tel.: 0211 837-1928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Weitere Informationen:
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