Baden-Württemberg legt die Speicherförderung neu auf

In Baden-Württemberg erfährt das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ eine Neuauflage. Das Programm soll Anreize schaffen für weitere private und gewerbliche PV-Anlagen – in Verbindung mit Batteriespeichern, welche die Belastung der Verteilnetze senken. Gefördert werden ausschließlich Speicherinvestitionen in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage, zudem ist ein Bonus vorgesehen, wenn zugleich ein Ladepunkt für Elektroautos installiert wird. Das Förderprogramm ist Bestandteil des Maßnahmenpakets „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“.

Das Land Baden-Württemberg stellt für das Programm einen Fördertopf in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Private und gewerbliche Investoren können die Förderanträge ab dem 01.04.2021 stellen. Grundsätzlich darf mit der Umsetzung eines Projekts erst nach der Antragsstellung begonnen werden. Für Projekte, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 begonnen wurden, sind jedoch noch bis zum 01.06.2021 Förderanträge möglich.

Die Hauskraftwerke von E3/DC sind mit einer großen Bandbreite von PV-Leistungen kombinierbar und ermöglichen einen maximalen Eigenverbrauch von Solarstrom. Alle Speichersysteme der Marke E3/DC sind im Rahmen des Programms förderfähig.

Förderbeträge und Voraussetzungen

Im Förderprogramm erhält der Antragsteller einen festen Zuschuss für jede volle kWh der nutzbaren Speicherkapazität. Die Höhe des Betrags hängt von der Größe der PV-Anlage ab, die gemeinsam mit dem Batteriespeicher neu errichtet wird: Bei einer installierten PV-Leistung bis 30 kWp beträgt die Förderhöhe 200 € pro kWh, bei einer installierten PV-Leistung über 30 kWp sind es 300 € pro kWh. Die Fördersumme ist auf 30 % der Nettoinvestitionskosten für das Speichersystem begrenzt.

Ein Beispiel für die Förderung eines E3/DC-Systems: Die nutzbare Kapazität des S10 E COMPACT 9.75 beträgt 8,775 kWh. Aus dem Förderbetrag von 200€ für 8 volle kWh ergibt sich ein Zuschuss von 1.600 €. Wird zugleich eine lastmanagementfähige Wallbox installiert, sieht das Förderprogramm einen Bonus von 500 € vor.

Für die volle Förderung des Speichers gibt das Programm ein Mindestinstallationsverhältnis von 1,2 kWp installierter PV-Leistung zu 1 kWh Speicherkapazität vor. Beim S10 E COMPACT 9.75 ergibt sich bei 8,775 kWh nutzbarer Kapazität somit eine minimale PV-Leistung von 10,53 kWp. Ist die PV-Anlage im Verhältnis zu klein, kann die Speicherkapazität nur anteilig gefördert werden. Eine Abweichung von dieser Regel ist aber vorgesehen: Wird mit der PV-Anlage und dem Speicher auch ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeug-Ladepunkt und/oder eine Wärmepumpe installiert, verringert sich das Mindestinstallationsverhältnis auf 0,5 kWp PV-Leistung zu 1 kWh nutzbarer Speicherkapazität.

Weitere Details zum Förderprogramm gibt es auf der Förderhomepage des Landes Baden-Württemberg.

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