Wichtiger Hinweis auf der Website der Energieagentur Rheinland-Pfalz:

Antragsfrist für neue Förderanträge endet zum 31.10.2021

Das Ende 2019 aufgesetzte Solar-Speicher-Programm wurde sehr gut angenommen. Das Land Rheinland-Pfalz hat damit sein Ziel erreicht, eine hohe Marktdurchdringung mit Strombatteriespeichern zu erzielen.

 

Name des Förderprogramms:

Solar-Speicher-Programm

 

Wer wird gefördert?

  • Privathaushalte
  • Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
  • Unternehmen
  • Vereine
  • Karitative Einrichtungen

 

Laufzeit des Förderprogramms:

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat 5 Mio. € für die Förderung von Solarspeichern bereitgestellt.

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Stationäre Batteriespeicher in Privathaushalten, kommunalen Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie in Unternehmen, Vereinen und karitativen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Heimspeicher in Privathaushalten: mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Speicher in kommunalen Liegenschaften, Unternehmen, Vereinen und karitativen Einrichtungen: mindestens 10 kWh Speicherkapazität
  • Förderung nur für kommerziell verfügbare Batteriespeicher, die erprobt sind und an das Stromnetz angeschlossen werden
  • Der Speicher muss mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage kombiniert werden. Sie darf noch nicht errichtet oder in Auftrag gegeben worden sein.
  • Die Photovoltaikanlage muss fachgerecht installiert und in Betrieb genommen werden. Die Fachunternehmererklärung ist Teil des Verwendungsnachweises.
  • Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und des Batteriespeichers ist eine Herstellererklärung bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz einzureichen.
  • Es muss eine Zeitwertersatzgarantie des Speicherherstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen.
  • Es muss eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle vorhanden sein, die vom Netzbetreiber zur Steuerung genutzt werden darf (Fernparametrierung).
  • Der Anlagenbetreiber muss am Monitoring teilnehmen.

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

Privathaushalte:
  • Speicherkapazität mindestens: 5 kWh
  • Förderhöhe: 100 € / kWh
  • Förderung maximal: 1.000 €
  • Mindestens zu installierende PV-Leistung: 5 kWp

 

Kommunen, kommunale Liegenschaften, Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen:
  • Speicherkapazität mindestens: 10 kWh
  • Förderhöhe: 100 € / kWh
  • Förderung maximal: 10.000 €
  • Mindestens zu installierende PV-Leistung: 10 kWp

 

Was ist noch zu beachten?

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern es keine anderslautenden Bestimmungen in den jeweiligen Förderrichtlinien gibt.

 

Kontakt:

Beratungstelefon: 0631 / 343 71 999
E-Mail: speicher@energieagentur.rlp.de

 

Weitere Informationen:

https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/solar-speicher-programm

Hinweise zur Antragstellung der Energieagentur Rheinland-Pfalz:

https://www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/erneuerbare_energien/20210728_Hinweise_zur_Antragstellung.pdf

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