Rheinland-Pfalz – Solar-Speicher-Programm
Wichtiger Hinweis auf der Website der Energieagentur Rheinland-Pfalz:
Antragsfrist für neue Förderanträge endet zum 31.10.2021
Das Ende 2019 aufgesetzte Solar-Speicher-Programm wurde sehr gut angenommen. Das Land Rheinland-Pfalz hat damit sein Ziel erreicht, eine hohe Marktdurchdringung mit Strombatteriespeichern zu erzielen.
Name des Förderprogramms:
Solar-Speicher-Programm
Wer wird gefördert?
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
- Unternehmen
- Vereine
- Karitative Einrichtungen
Laufzeit des Förderprogramms:
Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat 5 Mio. € für die Förderung von Solarspeichern bereitgestellt.
Welche Investitionen werden gefördert?
Stationäre Batteriespeicher in Privathaushalten, kommunalen Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie in Unternehmen, Vereinen und karitativen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Heimspeicher in Privathaushalten: mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- Speicher in kommunalen Liegenschaften, Unternehmen, Vereinen und karitativen Einrichtungen: mindestens 10 kWh Speicherkapazität
- Förderung nur für kommerziell verfügbare Batteriespeicher, die erprobt sind und an das Stromnetz angeschlossen werden
- Der Speicher muss mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage kombiniert werden. Sie darf noch nicht errichtet oder in Auftrag gegeben worden sein.
- Die Photovoltaikanlage muss fachgerecht installiert und in Betrieb genommen werden. Die Fachunternehmererklärung ist Teil des Verwendungsnachweises.
- Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und des Batteriespeichers ist eine Herstellererklärung bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz einzureichen.
- Es muss eine Zeitwertersatzgarantie des Speicherherstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen.
- Es muss eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle vorhanden sein, die vom Netzbetreiber zur Steuerung genutzt werden darf (Fernparametrierung).
- Der Anlagenbetreiber muss am Monitoring teilnehmen.
Welche Förderbeträge sind möglich?
Privathaushalte:
- Speicherkapazität mindestens: 5 kWh
- Förderhöhe: 100 € / kWh
- Förderung maximal: 1.000 €
- Mindestens zu installierende PV-Leistung: 5 kWp
Kommunen, kommunale Liegenschaften, Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen:
- Speicherkapazität mindestens: 10 kWh
- Förderhöhe: 100 € / kWh
- Förderung maximal: 10.000 €
- Mindestens zu installierende PV-Leistung: 10 kWp
Was ist noch zu beachten?
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern es keine anderslautenden Bestimmungen in den jeweiligen Förderrichtlinien gibt.
Kontakt:
Beratungstelefon: 0631 / 343 71 999
E-Mail: speicher@energieagentur.rlp.de
Weitere Informationen:
https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/solar-speicher-programm
Hinweise zur Antragstellung der Energieagentur Rheinland-Pfalz:
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