
Deutschland – KfW 440
Wichtiger Hinweis auf der Website der KFW Bank:
„Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind erschöpft:
Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.“
Name des bundesweiten Förderprogramms:
Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (KfW 440)
Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Laufzeit des Förderprogramms:
Die Förderung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt. Der Zuschuss kann beantragt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Welche Investitionen werden gefördert?
Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Die neue Ladestation (zum Beispiel eine Wallbox) muss 11 kW Ladeleistung haben. Es kann auch eine Ladestation mit höherer Ladeleistung angeschafft werden. In dem Fall muss sie von dem Elektrofachbetrieb auf 11 kW abgeregelt werden.
- Die Ladestation muss eine intelligente Steuerung haben.
- Die Ladestation darf nur privat zugänglich sein.
- Eine Liste der förderfähigen Ladestationen gibt es auf dieser Website:
Welche Förderbeträge sind möglich?
Die förderfähigen Kosten beinhalten den Kaufpreis der Ladestation, die Kosten für den Einbau und Anschluss der Ladestation sowie die Kosten für ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation.
Es wird ein Zuschuss von 900 € je Ladepunkt gewährt. Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte haben. Sofern Mindestkosten von 900 Euro je Ladepunkt erreicht werden, wird ein Zuschuss von 900 € je Ladepunkt gewährt. Die Förderhöhe ist abhängig von dem Schwellenwert der Gesamtkosten.
- 1 Ladepunkt – Kosten 700 €: Gesamtzuschuss 0 €
- 1 Ladepunkt – Kosten 900 €: Gesamtzuschuss 900 €
- 2 Ladepunkte – Kosten 1500 €: Gesamtzuschuss 900 €
- 2 Ladepunkte – Kosten 1800 €: Gesamtzuschuss 1800 €
Was ist noch zu beachten?
Der Antrag muss vor der Bestellung der Ladestation im KfW Zuschuss-Portal gestellt werden.
Kontakt:
Kostenfreie Service-Nummer der KfW Bankengruppe
0800 / 539 9005
Weitere Informationen:
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