Bayern – 10.000-Häuser-Programm
Wichtiger Hinweis:
Im Jahr 2022 wird es ein Jahreskontingent geben mit einem Zähler für die noch möglichen Anträge. Ziel der Förderung ist es, dass möglichst allen Interessenten einen Antrag stellen können
Name des Förderprogramms:
PV-Speicher-Programm im bayerischen 10.000-Häuser-Programm
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses sind, in dem der Speicher installiert werden soll. Dieses muss als Erstwohnsitz selbst bewohnt werden.
Laufzeit des Förderprogramms:
Abhängig von den noch verfügbaren Haushaltsmitteln
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert wird die Installation eines neuen Batteriespeichers in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Die Maßnahme muss innerhalb von neun Monaten nach bestätigtem Eingang des elektronischen Förderantrags abgeschlossen sein.
- Es muss sich um einen elektrischen Speicher handeln. Für die Bemessung der Speichergröße ist die Nettokapazität maßgeblich.
- Es muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Ein Defekt liegt dann vor, wenn die Batterie unter 80 % der Nettokapazität aufweist.
- Es muss ein intelligentes Energiemanagementsystem vorhanden sein.
- Die Schnittstelle der stationären Batterie muss elektronisch und offengelegt sein, damit die Kommunikation und Fernsteuerung mit einer Smart-Meter-Infrastruktur möglich ist.
Welche Förderbeträge sind möglich?
Die Förderung ist abhängig von der Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und der Leistung der neuen Photovoltaik-Anlage (kWp). Der gewährte Förderbetrag richtet sich nach dem geringeren Wert: Wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die Photovoltaik-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.
Nutzbare Kapazität Batteriespeicher / Leistung PV-Anlage / Förderbetrag
- 5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5 kWp (PV-Anlage) : 500 €
- 6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6 kWp (PV-Anlage) : 575 €
- 7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7 kWp (PV-Anlage) : 650 €
- 8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8 kWp (PV-Anlage) : 725 €
- 9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9 kWp (PV-Anlage) : 800 €
usw. bis: - 30 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30 kWp (PV-Anlage) = 2.375 €
Was ist noch zu beachten?
Eine Doppelförderung des PV-Speichersystems, bestehend aus der Photovoltaik-Anlage und dem Batteriespeicher, über den TechnikBonus T3 im Programmteil EnergieSystemHaus im bayerischen 10.000-Häuser-Programm und den Programmteil PV-Speicher-Programm ist nicht möglich. Die Kombination mit einem anderen TechnikBonus aus dem Programmteil EnergieSystemHaus ist hingegen möglich.
Kontakt für Rückfragen:
Info-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
E-Mail: direkt@bayern.de
Telefon: 089 / 12 222 15
Weitere Informationen:
https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html
Direkt zum PV-Speicher-Programm:
https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm/pvspeicher.html
Merkblatt zum PV-Speicher-Programm:
https://www.energieatlas.bayern.de/file/pdf/2949/Merkblatt_S.pdf
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