Niedersachsen – Photovoltaik-Batteriespeicher für Privathaushalte
Wichtiger Hinweis auf der Website der NBank:
„Seit dem 07.09.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von einem Photovoltaik (PV) – Batteriespeicher nicht mehr möglich. Das Programm ist nun geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. Die bis hierhin eingegangenen Anträge werden weiterhin chronologisch abgearbeitet. Aktuell ist es nicht absehbar, ob das Programm wieder aufgelegt wird. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.“
Name des Förderprogramms:
Photovoltaik (PV) – Batteriespeicher für Privathaushalte
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind natürliche Personen.
Laufzeit des Förderprogramms:
Der Antrag kann bis zum 30.09.2022 gestellt werden.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert wird die Investition in einen neuen stationären elektrischen Batteriespeicher entweder in Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaik-Anlage mit mindestens 4 kWp Leistung oder zusammen mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp Leistung.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Eine neue Photovoltaik-Anlage muss mindestens 4 kWp Leistung haben.
- Eine bestehende Photovoltaik-Anlage muss mit mindestens 4 kWp Photovoltaik-Leistung erweitert werden.
- Die neu installierte oder die erweitere Photovoltaik-Anlage und der Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Der maximale Förderbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss) liegt bei 40 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems.
- Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von PV-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 kWh des Batteriespeichers beträgt
- Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50.000 €.
Darüber hinaus werden Boni gewährt:
- Wird ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeug-Ladepunkt installiert, gibt es zusätzlich 500 € je Vorhaben.
- Liegt die installierte bzw. die ergänzte Photovoltaik-Anlagenleistung über 10 kWp, werden zusätzlich 800 € je Vorhaben gewährt.
- Handelt es sich bei der Photovoltaikanlage um eine Überdachung von Parkflächen oder sonstigen baulichen Anlagen, werden zusätzlich 20 €/m² Photovoltaikmodule gewährt.
Was ist noch zu beachten?
- Die Antragsstellung muss vor dem Kauf / Einbau / Aufbau etc. geschehen.
- Spätestens zwölf Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. Nach Prüfung dieses Nachweises erfolgt die Auszahlung.
- Es muss eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung vorhanden sein.
- Die elektrische Schnittstelle des Batteriemanagementsystems (BMS) und verwendete Protokolle zur Kompatibilität mit Austauschbatterien sind offenzulegen.
- Es muss eine Zeitwertersatzgarantie für die Batterien des Speichersystems für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen.
- Das Batteriespeichersystem muss mindestens fünf Jahre betrieben werden.
Weitere Informationen:
Service-Nummer der NBank: 0511 / 30031-333
Website:
Merkblatt:
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