Wichtige Neuerungen im EEG hier im Überblick:
Keine EEG-Umlage mehr auf den Eigenverbrauch bis 30 kWp PV-Anlagenleistung
Smartmeter-Gateway, Messeinrichtungen und Einspeiseregelung
Bis zur Markterklärung bleibt es bei PV-Anlagen über 7 und bis 25 kWp bei der 70%-Regelung, alternativ kann ein Funkrundsteuerempfänger zur Ferneinwirkung durch den Netzbetreiber eingebaut werden. Wichtig: Bereits ab 25 kWp (bisher 30 kWp) ist ein Funkrundsteuerempfänger Pflicht.
Für ab dem Zeitpunkt der Markterklärung installierte Anlagen ab 7 kWp wird ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung verlangt. Ab 25 kWp benötigen Neuanlagen dann ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung und zur Regelung der Einspeiseleistung.
Überblick: Pflichten zum Einbau von Smartmeter, Mess- und Regeltechnik

Post-EEG-Anlagen: Eigenverbrauch ohne EEG-Umlage möglich
Option Eigenverbrauch nach EEG 2021: Wer den eigenen Solarstrom direkt oder über einen Speicher selbst nutzen möchte, kann dies auch bei einer ausgeförderten Photovoltaikanlage bis 30 kWp ohne EEG-Umlage tun. Die pauschale Vergütung mit dem Marktwert ist dann aber nicht möglich, der Überschussstrom muss über einen Dienstleister direkt vermarktet werden. Erforderlich ist dafür ein fernauslesbarer Zähler. Der Eigenverbrauch bei Post-EEG-Anlagen erfordert keinen Smartmeter-Gateway, aber eine Umrüstung auf aktuelle Wechselrichtertechnik gemäß VDE 4105. Diese Norm erfüllen selbstverständlich alle in den S10 Hauskraftwerken integrierten Solarwechselrichter. Bei den Hauskraftwerken S10 E, S10 E INFINITY, S10 E COMPACT und S10 E PRO kann zudem die alte mit einer neuen PV-Anlage kombiniert werden (PV plus Konzept).