Name des Förderprogramms

„Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“

Förderrichtlinie „Progres.NRW“

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

 

Laufzeit des Förderprogramms

  • Start: 01.02.2024
  • Ende: 31.12.2025

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem / mehreren Ladepunkten kleiner 50 kW.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Standort: NRW
  • Ladepunkt:
    • Bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle
    • Kommunikationsprotokoll zur Steuerung
    • IT-Backend gebunden
    • Remotefähig
  • Stromherkunft:
    • Grünstrom-Liefervertrag
    • Oder vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage
  • Stellplatz:
    • Kennzeichnung mit weißem Elektroauto-Symbol
    • Beschilderung
  • Zugang
    • 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche
    • 12 Stunden an fünf Tagen die Woche

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Ladeleistung < 50 kW = max. 20 % zuwendungsfähiger Ausgaben bis zu 1.500€ / Ladepunkt
  • Förderungsbetrag < 500€ wird nicht bezuschusst

Berücksichtigt werden:

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement mehrerer Ladepunkte
  • Energiemanagementsystem
  • Kommunikationssystem
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung Oberfläche
  • Montage, Inbetriebnahme
  • Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Netzanschluss
    • separate Antragsstellung möglich
  • Strominfrastruktur bis Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselement

 

Was ist noch zu beachten?

  • Antragstellung vor Vertragsabschluss
  • Gewerbeschein für Einzelunternehmen als Nachweis reicht nicht aus

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Dieses Förderangebot wird nur bewilligt, soweit ein anderes Förderangebot des Landes NRW mit Erfolg beantragt werden kann oder noch Mittel aus einem anderen erfolgreich gestellten Förderantrag abgerufen werden können.

 

Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der Bezirksregion Arnsberg

Bezirksregierung Arnsberg

Postfach 10 25 45

44025 Dortmund

Tel.: 0211 837-1928

E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de

 

Weitere Informationen:

Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.