Zugesicherter Einspeiseerlös
5.500 kWh × 7 ct =
385€pro Jahr
Du hast die Wahl: sicher einspeisen mit FIX oder mehr verdienen mit SHARE.
Mit einem AI 360° POWER Tarif brauchst du nur noch einen Stromvertrag. Wir bündeln die Vorteile des Energiemarkts zu deinem ganz persönlichen Vorteil.
So viel bringt dir dein Solarstrom-Überschuss pro Jahr. Wähle deinen Haustyp:
Beispielrechnung. Alle Angaben sind unverbindlich und abhängig von Anlage, Verbrauch und Netzregion.
AI 360° POWER SHARE
Drei Schritte. Ein intelligentes System. Maximaler Nutzen für dich und alle.
Eigenen Solarstrom nutzen
Dein eigener PV-Strom versorgt den Haushalt, die Wärmepumpe und das Elektroauto.
Reststrom intelligent beziehen
Wenn PV und Speicher nicht ausreichen, beziehst du Strom flexibel über AI 360° POWER SHARE. Die KI optimiert deinen Bezug automatisch.
Überschüsse besser vermarkten
Mit Energy Sharing kann überschüssiger Strom z. B. zu 10 ct/kWh an Familie, Freunde und Nachbarn vermarktet werden.
Beide Tarife bündeln Strombezug, Einspeisung und dein Hauskraftwerk in einem Vertrag. Du entscheidest, wie viel mehr drin sein soll.
FIX
SHARE
Günstiger Strom ab 23 ct/kWh zum festen Bezugspreis
E3/DC bietet mit POWER FIX und POWER SHARE zwei Stromtarif-Modelle für Betreiber von Hauskraftwerken, die über die Erweiterungen in der E3/DC-App abgeschlossen werden können. Beide Tarife verbinden den Bezug von Reststrom mit der Vermarktung überschüssigen Solarstroms.
E3/DC betrachtet die PV-Erzeugung, das Hauskraftwerk, den Strombezug und die Vermarktung der Überschüsse als zusammenhängendes Energiesystem. Das Energiemanagement AI 360° unterstützt die Optimierung im Hintergrund und nutzt dabei die Flexibilität des Speichersystems. Kunden müssen keinerlei Risiko eingehen und die Marktprozesse nicht selbst organisieren.
Bei beiden Tarifen ist die Aktivierung von AI 360° notwendig. Das Energiemanagement optimiert mit AI 360° den Einsatz des Hauskraftwerks, um die Dynamik des Strommarktes bestmöglich zu nutzen. Insbesondere der zeitlich flexible Strombezug trägt dazu bei, die Kosten zu senken. Bei POWER FIX erhält der Kunde allerdings feste Bezugskonditionen, während die Optimierung im Hintergrund erfolgt – ein Modell ohne Risiko.
POWER FIX ist das Stromtarif-Modell für Kunden, die planbare Konditionen und eine einfache Verbindung von Strombezug und Überschussvermarktung wünschen. Der Kunde erhält einen festen und günstigen Bezugspreis für seinen Reststrom sowie einen zugesicherten Erlös für den eingespeisten Überschussstrom. Die Vermarktung wird in das Tarifmodell integriert und ist im Grundpreis enthalten.
Als Orientierungswert kann ein Arbeitspreis von 28 Ct/kWh genannt werden. Der genaue Bezugspreis hängt vom Standort und den regional unterschiedlichen Netzentgelten ab. Maßgeblich ist daher das individuelle Angebot unter Berücksichtigung der Postleitzahl. Der Tarifrechner gibt Auskunft: https://www.e3dc.com/power/fix/
Auch bei der Überschussvermarktung erhalten Kunden einen fest zugesicherten Betrag: Der Einspeiseerlös pro Kilowattstunde beträgt 7 Ct/kWh.
Nein, denn die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber (VNB) unterscheiden sich. Deshalb können sowohl der Grundpreis als auch die konkreten Bezugskonditionen je nach Standort variieren.
Das Tarifmodell bündelt Strombezug und Vermarktung mit einem Grundpreis, enthalten ist auch der Messstellenbetrieb mit einem intelligenten Messsystem. Die muss bei einem Kostenvergleich mit herkömmlichen Tarifen berücksichtigt werden.
POWER SHARE ermöglicht es Betreibern von Hauskraftwerken, überschüssigen Solarstrom mit ausgewählten Partnern zu teilen, beispielsweise mit Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn. Dabei kann für den geteilten Solarstrom ein eigener Preis vereinbart werden.
Nein. Die Belieferung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Der Solarstrom wird den Verbrauchsmengen des Partners bilanziell zugeordnet. Dabei wird anhand digitaler Messwerte ermittelt, welche Strommengen zeitlich zusammenpassen. Einzelne Elektronen lassen sich aber nicht physisch vom Dach des Erzeugers bis zum Hausanschluss des Partners verfolgen.
Entscheidend ist nicht allein, wie viel Strom ein PV-Anlagenbetreiber einspeist und wie viel ein Partner verbraucht. Denn beide Strommengen müssen auch zeitlich zusammenpassen. Solarstrom, der mittags eingespeist wird, kann beispielsweise nicht ohne Weiteres einem Verbrauch am Abend zugeordnet werden. Deshalb sind passende Verbrauchsprofile für die Wirtschaftlichkeit relevant.
Als Beispiel für einen vereinbarten Preis können 10 Ct/kWh pro Kilowattstunde angegeben werden. Bei einer tatsächlich zu diesen Konditionen vermarkteten Menge von 5.000 Kilowattstunden ergibt sich rechnerisch ein Erlös von 500 Euro. Bei 7 Cent (POWER FIX) wären es 350 Euro. Für diese Beispielrechnung können aber nur Strommengen berücksichtigt werden, die tatsächlich zu den angenommenen Konditionen zugeordnet und vermarktet werden können.
Eingespeiste Überschüsse, die keinem Sharing-Partner zugeordnet werden können, unterliegen einem allgemeinen Vermarktungsweg. Welcher Erlös dafür gilt, sollte anhand des konkreten POWER-SHARE-Angebots und der zugehörigen Vertragsbedingungen geprüft werden.
Die beispielhaft genannten 10 Cent beziehen sich auf den vereinbarten reinen Energiepreis im Sharing. Es kommen die jeweiligen Netzentgelte, Steuern, Abgaben und weitere Kosten hinzu. Dennoch ist der geteilte Solarstrom günstiger als Strom aus herkömmlichen Lieferverträgen. Immer dann, wenn kein geteilter Solarstrom verfügbar ist, bezieht der Partner Netzstrom, der über den gleichen Vertrag zu einem festgelegten Preis geliefert wird.
Nein, die Eigenstromnutzung bleibt der wesentliche Bestandteil der Optimierung und hat den höchsten finanziellen Effekt – ist aber begrenzt. POWER SHARE bietet eine attraktive Möglichkeit, verfügbare Überschüsse zu vermarkten.
Ja, die Tarife wurden vor allem für die ab 2027 geplanten Anlagen entwickelt. Mit Blick auf die im EEG 2027 geplante Übergangslösung mit anschließender Pflicht zur Direktvermarktung bieten beide Tarife ein hohes Maß an langfristiger wirtschaftlicher Sicherheit. POWER FIX ersetzt durch intelligente Vermarktung und einen festen Erlös die bisherige Einspeisevergütung, während POWER SHARE sogar Mehreinnahmen ermöglicht. Hinzu kommt in beiden Fällen der verlässlich günstige Reststrombezug.
Das ist differenziert zu sehen: Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme kann die EEG-Vergütung noch recht hoch sein – in dem Fall empfiehlt sich eher ein dynamischer Stromtarif für den Reststrombezug. Bei jungen Anlagen aus den letzten Jahren kann POWER SHARE durchaus eine Erlösverbesserung bringen – ganz abgesehen vom ideellen Wert des Solarstrom-Teilens.
Ja, und zwar bei einem Wechsel in den Eigenverbrauch über ein E3/DC-Hauskraftwerk. Bei beiden Tarifen sind dann für die Überschusseinspeisung höhere Erlöse zu erwarten als bei der für Ü-20-Anlagen vorgesehenen Vergütung in Höhe des Marktwert Solar.
POWER FIX eignet sich besonders für Kunden, die feste Konditionen beim Reststrombezug bevorzugen, einen zugesicherten Einspeiseerlös wünschen und Strombezug sowie Überschussvermarktung möglichst einfach in einem Modell verbinden möchten.
POWER SHARE ist vor allem für Kunden interessant, die geeignete Sharing-Partner in der Familie, der Nachbarschaft oder im Freundeskreis haben und relevante Solarstromüberschüsse vermarkten möchten. Wie lukrativ das Modell ist, hängt unter anderem von der Anlagengröße, den Überschussmengen und den Verbrauchsprofilen der Partner ab.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. POWER FIX bietet planbare Konditionen und einen zugesicherten Einspeiseerlös. POWER SHARE eröffnet zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten durch die Zuordnung von Solarstrom zu ausgewählten Partnern. Für einen transparenten Vergleich müssen die individuellen Rahmenbedingungen für beide Modelle betrachtet werden.
Der Tarifrechner ermöglicht eine individuelle Einschätzung. Dabei werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
Ja, bei beiden Prosumer-Tarifen ist ein Wechsel des Stromlieferanten obligatorisch. Dabei müssen die Kündigungsfristen und Bedingungen des bestehenden Vertrags beachtet werden. Der Wechsel zum neuen Stromtarif und die erforderlichen technischen beziehungsweise vertraglichen Schritte können unterschiedlich lange dauern.
Ja, beide Tarife sind ohne intelligentes Messsystem nicht nutzbar. E3/DC empfiehlt, dieses bei Bedarf über den Partner inexogy zu beziehen und über den Fachpartner oder inexogy installieren zu lassen.
Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und bestehenden Verträgen ist mit einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten zu rechnen. Insbesondere die Bereitstellung eines Smart Meters und der Vertragswechsel können Zeit benötigen. Die tatsächliche Dauer muss im Einzelfall geklärt werden. Es besteht aber auch für 2027 kein Risiko: Es kann zunächst die Übergangslösung im EEG 2027 genutzt werden, der Einstieg in die Prosumer-Tarife ist jederzeit möglich.
POWER FIX ist in das E3/DC-Portal integriert, eine Vormerkung für diesen Tarif ist bereits möglich. Für POWER SHARE ist die Integration für November 2026 geplant.
Ja. Der Ansatz von E3/DC besteht darin, denn dynamischen Bezug und die Vermarktung mit dem Hauskraftwerk und dem Energiemanagement zu verbinden. Die Optimierung läuft im Hintergrund, sodass Kunden weder ihren Verbrauch noch den Betrieb ihres Hauskraftwerks Anlage selbst aktiv an kurzfristige Marktbewegungen anpassen müssen.
Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt nicht von einer einzigen Kennzahl ab. Eigenverbrauch, Speicherflexibilität, Reststrombezug und Vermarktung der Überschüsse müssen zusammenspielen.
Beide Modelle sorgen dafür, das Potenzial des Hauskraftwerks besser auszuschöpfen und sichern so die Wirtschaftlichkeit der PV-Eigenversorgung auch ab 2027 vollständig ab.
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