Skip to main content

Netzentgeltbefreiung für bidirektionales Laden

Der Bundestag hat am 13. November eine vermutlich weitreichende Entscheidung für die Energiewende getroffen: Stationäre Speicher und bidirektional ladefähige Elektrofahrzeuge werden künftig von Netzentgelten und von der Stromsteuer befreit – und zwar für die Strommengen, die sie zeitversetzt wieder ins Netz einspeisen.
Aus Sicht von Dr. Andreas Piepenbrink, CEO von E3/DC, markiert dieser Schritt einen Wendepunkt bei der Nutzung der Fahrzeugbatterie als aktivem Teil des Energiesystems. Die Leistung und die Kapazität von Fahrzeugen können gezielt und flexibel für die Stabilisierung der Stromnetze eingesetzt werden.
Bislang mussten bei der bidirektionalen Nutzung von Elektrofahrzeugen außerhalb des Gebäudes – beim sogenannten Vehicle-to-Grid (V2G) – gleich zwei Mal Netzentgelte gezahlt werden, einmal beim Laden aus dem Netz und noch einmal beim Rückspeisen ins Netz. Zudem musste auch für rückgespeiste Strommengen die Stromsteuer gezahlt werden, obwohl diese Energie nicht beim Fahren oder im Gebäude verbraucht wird.

Durchbruch nach langem Engagement der Branche

Die Doppelbelastung durch Netzentgelte gilt durch den Bundestagsbeschluss als aufgehoben. „Wir haben lange dafür gekämpft – das ist ein echter Durchbruch“, bewertete Marcus Fendt, Managing Director von The Mobility House, die Entscheidung im Gespräch mit Andreas Piepenbrink. Fendt zählt zu den prominentesten Vertretern der Branche und entwickelt Geschäftsmodelle für die V2G-Nutzung von Elektroautos.
Diese können durch die neuen Regelungen künftig nicht nur Strom laden, sondern auch Energie ins Netz rückspeisen und damit Erlöse erzielen. Marcus Fendt schätzt, dass Kunden in Deutschland mit bidirektionalem Laden bis zu 700 Euro verdienen können – das entspricht nach seiner Kalkulation den Ladekosten für 15.000 bis 20.000 Fahrkilometern. Viele Nutzer wären damit praktisch ohne Energiekosten mobil.

Die Rolle von Fahrzeugen und Speichern ändert sich

Die rechtlichen Änderungen bilden die Grundlage für ein energiewirtschaftliches System, in dem Elektrofahrzeuge und Heimspeicher eine noch wichtigere Rolle spielen werden, indem sie dem Netz bei Bedarf Leistung und Energie zur Verfügung stellen und ihre Flexibilität vermarkten können.
Nach dem Beschluss des Bundestages steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Die Netzentgeltbefreiung soll ab Februar 2026 für Endverbraucher wirksam werden. Um den gemischten Betrieb von Heimspeichern und bidirektional ladefähigen Fahrzeugen zwischen der solaren Eigenversorgung des Gebäudes und der Flexibilitätsvermarktung zu ermöglichen, bereitet die Bundesnetzagentur die Festlegung zur „Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (MiSpeL) vor. Dabei geht es um die Abgrenzung von Einspeisemengen, die nach dem EEG förderfähig sind – und solchen, die nach der neuen Gesetzeslage von Netzentgelten und Stromsteuer befreit werden können. Vorgesehen ist neben einem Abgrenzungsmodell ein messtechnisch sehr einfaches Pauschalmodell für Haushalte mit Photovoltaikanlage und Heimspeicher.

„Historischer Schritt“

Aus Sicht von Andreas Piepenbrink hat die Befreiung des V2G-Modells von Netzentgelten und Stromsteuer den Charakter eines historischen Schritts: „Die Energiewende wird damit nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich attraktiv“. Experten erwarten einen deutlichen Schub für die Elektromobilität in Deutschland, wie Marcus Fendt betont: „Die Energiewende ist jetzt in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Elektroautos werden damit zu rollenden Speichern – und die Industrie hat die Chance, weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen.“

Wichtig zu wissen:

Mit der Netzentgeltbefreiung öffnet der Gesetzgeber den Weg für eine ökonomisch attraktive Energiewende. Elektroautos werden vom reinen Fortbewegungsmittel gleich in zwei Richtungen zum aktiven Akteur im Strommarkt.

Mehr zum Thema
auf YouTube!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

E3/DC finden
Sie haben
Fragen?