Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
Laufzeit des Förderprogramms
Ende: 31.12.2026
Welche Investitionen werden gefördert?
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Standort: NRW
- Ladepunkt:
- Bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle
- Kommunikationsprotokoll zur Steuerung
- Installation durch Fachunternehmen
- Stromherkunft:
- Grünstrom-Liefervertrag
Oder
- vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:
- Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden
- Stellplätze an Wohnungseigentumsanlagen
- Für Beschäftigte:
- Keine privaten Stellplätze
- Zur Verfügung stellen während üblicher Arbeitszeit
- Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche genutzte Fahrzeuge:
- Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW
- Betriebsstätte mit anderem Geschäftszweck als Verkauf von Ladestrom
- Bei öffentlicher Zugänglichkeit: Fahrzeugklassen N2 und N3
- Kommunale Ladeinfrastruktur:
- Keine wirtschaftliche Nutzung
- Hybridladesäule < 50 KW keine Förderung möglich
- Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW
Welche Förderbeträge sind möglich?
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.500€ je Ladepunkt
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Für natürliche Personen gemäß und 2.
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- Für Beschäftigte
- Für natürliche Personen gemäß
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 50.000€ je Ladepunkt
- Für natürliche Personen gemäß 2.
- Für Personengesellschaften gemäß *
- Für juristische Personen gemäß *
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 50.000€ je Ladepunkt
- Carsharing
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 5.000€ je Ladepunkt
- Für juristische Personen gemäß *
- 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 5.000€ je Ladepunkt
- Kommunale Ladeinfrastruktur
- < 50 kW= 1.500€ je Ladepunkt
- > 50 kW = 150€ / kW je Ladepunkt
- zuwendungsfähige Ausgaben
- Für Gemeinden gemäß
- Ambulante soziale Dienste
- 1.500€ je Ladepunkt
*für große Unternehmen: max. 20% zuwendungsfähiger Ausgaben
Förderungsbetrag < 500€ wird nicht bezuschusst
Berücksichtigt werden:
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement mehrerer Ladepunkte
- Energiemanagementsystem
- Kommunikationssystem
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung Oberfläche
- Montage, Inbetriebnahme
- Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Netzanschluss
- separate Antragsstellung erforderlich / möglich
- Strominfrastruktur bis Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Was ist noch zu beachten?
- Antragstellung vor Vertragsabschluss
- Beschäftigte:
- Teilweise private Nutzung von Dienstfahrzeug zulässig
Kombination mit weiteren Förderangeboten
Kontakt für Fragen zur Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg:
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Tel.: 0211 837-1928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | Elektromobilität.NRW











