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Name des Förderprogramms: „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“

Förderrichtlinie „Progres.NRW“

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände

Laufzeit des Förderprogramms

Start: 01.02.2024
Ende: 31.12.2026

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem / mehreren Ladepunkten.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Standort: NRW
  • Ladepunkt:
    • Bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle
    • Kommunikationsprotokoll zur Steuerung
    • Installation durch Fachunternehmen
  • Stromherkunft:
    • Grünstrom-Liefervertrag

Oder

  • vor Ort eigenerzeugter Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. PV-Anlage)
  • An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen:
    • Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden
    • Stellplätze an Wohnungseigentumsanlagen
  • Für Beschäftigte:
    • Keine privaten Stellplätze
    • Zur Verfügung stellen während üblicher Arbeitszeit
  • Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche genutzte Fahrzeuge:
    • Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW
    • Betriebsstätte mit anderem Geschäftszweck als Verkauf von Ladestrom
    • Bei öffentlicher Zugänglichkeit: Fahrzeugklassen N2 und N3
  • Kommunale Ladeinfrastruktur:
    • Keine wirtschaftliche Nutzung
    • Hybridladesäule < 50 KW keine Förderung möglich
    • Ladeleistung / Ladepunkt = min. 50 kW

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 1.500€ je Ladepunkt
    • An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
      • Für natürliche Personen gemäß und 2.
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
    • Für Beschäftigte
      • Für natürliche Personen gemäß
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
    • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 50.000€ je Ladepunkt
      • Für natürliche Personen gemäß 2.
      • Für Personengesellschaften gemäß *
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Carsharing
    • 40% zuwendungsfähiger Ausgaben bis 5.000€ je Ladepunkt
      • Für juristische Personen gemäß *
  • Kommunale Ladeinfrastruktur
    • < 50 kW= 1.500€ je Ladepunkt
    • > 50 kW = 150€ / kW je Ladepunkt
    • zuwendungsfähige Ausgaben
      • Für Gemeinden gemäß
  • Ambulante soziale Dienste
    • 1.500€ je Ladepunkt

*für große Unternehmen: max. 20% zuwendungsfähiger Ausgaben

Förderungsbetrag < 500€ wird nicht bezuschusst

Berücksichtigt werden:

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement mehrerer Ladepunkte
  • Energiemanagementsystem
  • Kommunikationssystem
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung Oberfläche
  • Montage, Inbetriebnahme
  • Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Netzanschluss
    • separate Antragsstellung erforderlich / möglich
  • Strominfrastruktur bis Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente

Was ist noch zu beachten?

  • Antragstellung vor Vertragsabschluss
  • Beschäftigte:
    • Teilweise private Nutzung von Dienstfahrzeug zulässig

Kombination mit weiteren Förderangeboten

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen aus der Förderrichtlinie „Progres.NRW“ ist möglich (z. B. „Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen“). Es liegt in der Verantwortung der Antragssteller/innen zu prüfen, welche Förderprogramme Vorrang haben und welche Kombinationen möglich sind.
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