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Neue Richtlinie und Förderbeträge

In der Bundeshauptstadt wird das Förderprogramm „SolarPLUS“ neu aufgelegt, offizieller Starttermin ist der 8. Januar, die Laufzeit endet am 31. Dezember 2026. Künftige PV-Eigenversorger sollen profitieren: Im Zusammenhang mit einer neu errichteten PV-Anlage unterstützt das Programm die Anschaffung eines Stromspeichers, bei Bedarf aber auch die Ertüchtigung von Zählerschränken und die denkmalgerechte Gestaltung der PV-Anlage.
Das Förderangebot richtet sich insbesondere an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern – explizit auch Reihenhäuser. Sie können im Rahmen des Programms „SolarPLUS S“ bei der IBB Business Team GmbH (IBT) einen Antrag stellen. Für größere Projekte in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien gibt es ergänzend das Programm „SolarPLUS L".
Bislang mussten bei der bidirektionalen Nutzung von Elektrofahrzeugen außerhalb des Gebäudes – beim sogenannten Vehicle-to-Grid (V2G) – gleich zwei Mal Netzentgelte gezahlt werden, einmal beim Laden aus dem Netz und noch einmal beim Rückspeisen ins Netz. Zudem musste auch für rückgespeiste Strommengen die Stromsteuer gezahlt werden, obwohl diese Energie nicht beim Fahren oder im Gebäude verbraucht wird.

SolarPLUS S: Gesamtprojekt mit PV und Speicher im Fokus

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit Standort im Land Berlin können neue PV-Projekte mit Speichersystem gefördert werden. Die Förderung bezieht sich bei der Neuauflage des Programms auf das gesamte PV-Projekt inklusive des Speichersystems mit allen systemtechnischen Komponenten, die Höhe des zu bewilligenden Betrags berechnet sich nach der installierten PV-Leistung.
Weil bei einem E3/DC-Hauskraftwerk die Inbetriebnahme der neuen PV-Anlage und des Speichers in einem Zug erfolgt, ist die wichtige Fördervoraussetzung der „gleichzeitigen Installation“ bei Neuprojekten erfüllt. Auch die verlangte Netzdienlichkeit (gemeint ist die Fähigkeit zur Einspeisebegrenzung nach §9 EEG) bringen die Produkte von E3/DC mit. Weitere Vorteile für E3/DC-Kunden sind das integrierte Energiemanagement der Hauskraftwerke für die optimierte Solarstromnutzung und die Ersatzstromfunktion, die bei Stromausfall die Versorgung des Gebäudes mit eigenem Solarstrom sichert.
Diese können durch die neuen Regelungen künftig nicht nur Strom laden, sondern auch Energie ins Netz rückspeisen und damit Erlöse erzielen. Marcus Fendt schätzt, dass Kunden in Deutschland mit bidirektionalem Laden bis zu 700 Euro verdienen können – das entspricht nach seiner Kalkulation den Ladekosten für 15.000 bis 20.000 Fahrkilometern. Viele Nutzer wären damit praktisch ohne Energiekosten mobil.

Maximal 4.750 € Förderung für eine PV-Anlage mit Speichersystem

Die rechtlichen Änderungen bilden die Grundlage für ein energiewirtschaftliches System, in dem Elektrofahrzeuge und Heimspeicher eine noch wichtigere Rolle spielen werden, indem sie dem Netz bei Bedarf Leistung und Energie zur Verfügung stellen und ihre Flexibilität vermarkten können.
Im Programm „SolarPLUS S“ kann die Förderung für speichergekoppelte PV-Anlagen ab 2 kWp beantragt werden. Der Sockelbetrag liegt bei 500 €, für jedes weitere installierte kWp gibt es 250 €. Eine 15-kWp-Anlage mit einem Hauskraftwerk kann also mit einem Betrag von 3.750 € gefördert werden (500 € plus 13 x 250 €). Begrenzt ist der Förderbetrag auf maximal 4.750 € – das entspricht einer installierten PV-Leistung von 19 kWp oder mehr. Für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen am Zählerschrank ist bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Förderbetrag von 750 € vorgesehen.

Qualifiziertes Angebot, Antrag, Auftrag

Wer die Berliner Solarförderung nutzen möchte, sollte zunächst ein Angebot einholen, aus dem die Leistung der geplanten PV-Anlage und die relevanten Informationen zum Speichersystem hervorgehen. Die Angebote von E3/DC-Fachpartnern enthalten diese Informationen standardmäßig. Wenn die Antragstellung durch das IBB Business Team bestätigt ist, kann die Bestellung erfolgen und das Projekt starten. Abgeschlossen werden muss es dann innerhalb eines Jahres nach dem Datum des Zuwendungsbescheids.
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