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Solarspitzengesetz

Solarstrom im Wandel: Was das neue Gesetz bedeutet

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das neue Solarspitzengesetz. Es soll helfen, das Stromnetz zu entlasten – insbesondere an sonnigen Tagen mit viel Solarstrom. Doch was bedeutet das für neue PV-Anlagen? Muss man sich jetzt Sorgen um die Einnahmen aus der Einspeisevergütung machen? Und welche Rolle spielen Batteriespeicher in diesem Bereich?

Warum gibt es das Solarspitzengesetz?

Die Anzahl der PV-Anlagen wächst rasant: Ende 2024 waren bereits über 4,8 Millionen Anlagen mit mehr als 100 Gigawatt installierter Leistung in Betrieb. Bis zum Jahr 2030 soll sich diese Zahl mehr als verdoppeln.
Das bringt für Energiewende und Klimaschutz Vorteile – aber auch Herausforderungen: An besonders sonnigen Tagen erzeugen Photovoltaik- und andere regenerative Anlagen zeitweise mehr Strom als gerade benötigt wird. In der Mittagszeit entstehen sogenannte Stromspitzen, bei denen das Überangebot zu negativen Strompreisen an der Strombörse führt und die aufnehmenden Netze relativ stark belastet werden.

Was regelt das neue Gesetz?

Das Solarspitzengesetz (offiziell: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) sieht deshalb vor:
  • Keine Vergütung für eingespeisten Solarstrom in Zeiten von Null- oder Negativpreisen an der Strombörse
  • Die betroffenen Zeitfenster werden viertelstündlich genau erfasst – und nicht von der 20-jährigen Einspeisevergütung abgezogen, sondern nach Ablauf der 20 Jahre angehängt.
Ziel ist es, den Eigenverbrauch weiter zu fördern – anstelle einer unkontrollierten Einspeisung ins Netz.

Für welche Anlagen gilt das?

Die Regelung betrifft neue Photovoltaikanlagen, nicht jedoch bestehende Anlagen. Ausgenommen sind außerdem:
  • Neue PV-Anlagen mit weniger als 2 kWp Leistung
  • Neuanlagen unter 100 kWp, bei denen noch kein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert wurde. Für die Anlagen gilt eine weiter untern erläuterte Übergangsregelung.
Wichtig: Sobald ein intelligentes Messsystem (Smart Meter + Smart Meter Gateway) eingebaut ist, gilt die Regelung auch für diese kleineren Neuanlagen ab 2 kWp.

Smart Meter und Steuerbox: Voraussetzung für die neue Regelung

Um das Gesetz praktisch umsetzen zu können, braucht es Technik. Ein intelligentes Messsystem erfasst die Energieflüsse zeitbezogen und ermöglicht die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und PV-Anlage. Zusätzlich wird eine Steuerbox benötigt.
Wird eine neue Anlage gleich mit iMSys installiert, greift das Gesetz sofort. Erfolgt der Einbau später, gilt die Übergangslösung, die Regelung wird erst ab dem Zeitpunkt der Nachrüstung angewendet.

Übergangslösung: 60 %-Einspeisegrenze

Solange noch kein iMSys vorhanden ist, greift eine Übergangslösung für Anlagen ab 2 kWp und bis 100 kWp:
  • Die Einspeiseleistung wird auf 60 % der installierten Modulleistung begrenzt.
  • Der überschüssige Strom kann jedoch direkt im Haushalt genutzt werden – zum Beispiel für Wärmepumpen, das Laden des E-Autos oder des Batteriespeichers.

Warum Batteriespeicher jetzt besonders sinnvoll sind

Mit einem Batteriespeichersystem lässt sich überschüssiger Solarstrom gezielt zwischenspeichern und später selbst nutzen. Hier ist es wichtig, dass die Ladung des Speichers nicht verfrüht einsetzt, damit beim Auftreten der Mittagsspitze der Speicher noch nicht vollgeladen ist. Das bringt mehrere Vorteile:
  • Keine oder möglichst seltene Abregelung: Strom, der nicht eingespeist werden darf, wird gespeichert und später genutzt.
  • Im Fall der Direktvermarktung besteht die Möglichkeit, den Strom später zu einem besseren Preis einzuspeisen.

Fazit

Das Solarspitzengesetz bringt Veränderungen. Vor allem die Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen mit einem Speichersystem haben aber gute Möglichkeiten, die Konsequenzen durch das Auftreten von solaren Erzeugungsspitzen zu umgehen.
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