Warum gibt es das Solarspitzengesetz?
Was regelt das neue Gesetz?
- Keine Vergütung für eingespeisten Solarstrom in Zeiten von Null- oder Negativpreisen an der Strombörse
- Die betroffenen Zeitfenster werden viertelstündlich genau erfasst – und nicht von der 20-jährigen Einspeisevergütung abgezogen, sondern nach Ablauf der 20 Jahre angehängt.
Für welche Anlagen gilt das?
- Neue PV-Anlagen mit weniger als 2 kWp Leistung
- Neuanlagen unter 100 kWp, bei denen noch kein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert wurde. Für die Anlagen gilt eine weiter untern erläuterte Übergangsregelung.
Smart Meter und Steuerbox: Voraussetzung für die neue Regelung
Wird eine neue Anlage gleich mit iMSys installiert, greift das Gesetz sofort. Erfolgt der Einbau später, gilt die Übergangslösung, die Regelung wird erst ab dem Zeitpunkt der Nachrüstung angewendet.
Übergangslösung: 60 %-Einspeisegrenze
- Die Einspeiseleistung wird auf 60 % der installierten Modulleistung begrenzt.
- Der überschüssige Strom kann jedoch direkt im Haushalt genutzt werden – zum Beispiel für Wärmepumpen, das Laden des E-Autos oder des Batteriespeichers.
Warum Batteriespeicher jetzt besonders sinnvoll sind
- Keine oder möglichst seltene Abregelung: Strom, der nicht eingespeist werden darf, wird gespeichert und später genutzt.
- Im Fall der Direktvermarktung besteht die Möglichkeit, den Strom später zu einem besseren Preis einzuspeisen.











