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Bundesweit rückwirkend ab 1. Januar

Am 19. Januar hat Die Bundesregierung Details der neuen Elektroauto-Förderung vorgestellt. Im Kern geht es um Zuschüsse zum Kauf eines vollelektrischen oder hybriden Fahrzeugs, von denen Haushalte mit Bruttoeinkommen bis maximal 80.000 Euro oder 90.000 € bei Haushalten mit Kindern profitieren werden.
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung, nicht des Kaufvertrags. Die Anträge werden online gestellt, dies wird aber erst ab Mai 2026 möglich sein. Für die Antragstellung gilt eine Frist von einem Jahr ab dem Datum der Erstzulassung.
Bislang mussten bei der bidirektionalen Nutzung von Elektrofahrzeugen außerhalb des Gebäudes – beim sogenannten Vehicle-to-Grid (V2G) – gleich zwei Mal Netzentgelte gezahlt werden, einmal beim Laden aus dem Netz und noch einmal beim Rückspeisen ins Netz. Zudem musste auch für rückgespeiste Strommengen die Stromsteuer gezahlt werden, obwohl diese Energie nicht beim Fahren oder im Gebäude verbraucht wird.

Neue E-Fahrzeuge erhalten Zuschuss

Förderfähig sind der Kauf oder das Leasing von Neuwagen mit rein elektrischem oder hybridem Antrieb. Die genannte Klasse M1 umfasst alle herkömmlichen Pkw, aber keine Kleinstfahrzeuge. Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge (REEV) sollen ebenfalls gefördert werden, ihre elektrische Normreichweite muss aber mindestens 80 km betragen, der typbezogene CO2-Ausstoß darf nicht über 60g pro km liegen. Anders als zwischenzeitlich diskutiert wird der Kauf von Gebrauchtwagen nicht unterstützt.

Nur für Privatpersonen und mit Einkommensgrenze

Antragsberechtigt sind ausschließlich private Personen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht über 80.000 Euro liegt. Bei Familien mit einem Kind unter 18 Jahren steigt die Grenze auf 85.000 Euro, bei zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro. Nachgewiesen werden muss das Einkommen über zwei Steuerbescheide aus den drei letzten Kalenderjahren, aktuell also aus 2023 und 2024. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus beiden Jahren. Für ein vollelektrisches Fahrzeug gibt es einen Basisbetrag von 3.000 Euro, der mit Kindern und mit geringerem Einkommen auf maximal 6.000 Euro steigen kann. Für die genannten Hybridfahrzeuge wird ein Basisbetrag von 1.500 Euro veranschlagt.

Drei Jahre Haltedauer

Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss als Eigner oder Leasingnehmer das Fahrzeug mindestens 36 Monate lang halten. Die aktuell veröffentlichten Richtlinien gelten bis Mitte 2027, damit ist aber kein Enddatum für die Förderung festgelegt. Als Gesamtbudget werden drei Milliarden Euro genannt. Alle in Deutschland zulassungsfähigen Modelle der genannten Fahrzeugklassen sind zunächst förderfähig, es gibt nach aktuellem Stand keine Beschränkung auf in der EU gefertigte Fahrzeuge.
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