Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
Laufzeit des Förderprogramms
Ende: tba
Welche Investitionen werden gefördert?
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Neuzulassung: 01.01.2026
- Ort: Deutschland
- Einkommensgrenze: 80.000,00€ zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- Verschiebung Einkommensgrenze je Kind um 5.000,00€
- Einkommensgrenze mit Kindern: 90.000,00€ zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- Elektrofahrzeug
- im Haushalt antragstellender Person
- XX Monate Laufzeit bei privatem Leasing
- Bestellnachweis reicht aus bei Antragsstellung
- Mindesthaltedauer ab Erstzulassung: 36 Monate
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Basisförderung: 3.000,00€
- Plug-In-Hybrid / Elektrofahrzeug mit Range-Extender
- Basisförderung: 1.500,00€
- Für alle förderfähigen Elektrofahrzeuge:
- Erhöhung um 500,00€ je Kind
- Bis 1.000,00€ Erhöhung begrenzt
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen < 60.000,00€ à Basisförderung + 1.000,00€
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen < 45.000,00€ à Basisförderung + 1.000,00€
- Erhöhung um 500,00€ je Kind
Berücksichtigt werden:
- Elektrofahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
- Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender
- Fahrzeugklasse M1
Was ist noch zu beachten?
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen = Durchschnitt der beiden aktuellen Steuerbescheide (2023 & 2024)
- Berechnung zu versteuernden Einkommen Antragssteller
- Addition zu versteuernden Einkommen von Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner eheähnlicher Gemeinschaft
- Ende Förderfähigkeit: 30.06.2027
- Plug-In-Hybrid-Fahrzeug
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender
- Antragsstellung innerhalb 1 Jahr nach Zulassung auf Antragssteller











