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E-Auto Förderung

Förderrichtlinie „E-Auto Förderung“

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen

Laufzeit des Förderprogramms

Start: voraussichtlich Mai 2026
Ende: tba

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder ein Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Nutzfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Neuzulassung: 01.01.2026
  • Ort: Deutschland
  • Einkommensgrenze: 80.000,00€ zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
  • Verschiebung Einkommensgrenze je Kind um 5.000,00€
  • Einkommensgrenze mit Kindern: 90.000,00€ zu versteuerndes Haushaltseinkommen
  • Elektrofahrzeug
  • im Haushalt antragstellender Person
  • XX Monate Laufzeit bei privatem Leasing
  • Bestellnachweis reicht aus bei Antragsstellung
  • Mindesthaltedauer ab Erstzulassung: 36 Monate

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Basisförderung: 3.000,00€
  • Plug-In-Hybrid / Elektrofahrzeug mit Range-Extender
  • Basisförderung: 1.500,00€
  • Für alle förderfähigen Elektrofahrzeuge:
    • Erhöhung um 500,00€ je Kind
      • Bis 1.000,00€ Erhöhung begrenzt
    • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen < 60.000,00€ à Basisförderung + 1.000,00€
    • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen < 45.000,00€ à Basisförderung + 1.000,00€

Berücksichtigt werden:

  • Elektrofahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
  • Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
  • Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender
  • Fahrzeugklasse M1

Was ist noch zu beachten?

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen = Durchschnitt der beiden aktuellen Steuerbescheide (2023 & 2024)
  • Berechnung zu versteuernden Einkommen Antragssteller
    • Addition zu versteuernden Einkommen von Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner eheähnlicher Gemeinschaft
  • Ende Förderfähigkeit: 30.06.2027
    • Plug-In-Hybrid-Fahrzeug
    • Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender
  • Antragsstellung innerhalb 1 Jahr nach Zulassung auf Antragssteller

Kombination mit weiteren Förderangeboten

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei XX

Tba
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