Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung
Laufzeit des Förderprogramms
21.12.2023 bis 2027
Welche Investitionen werden gefördert?
Innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden.
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 € betragen.
- Sollen ausschließlich Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagement-Untersuchungen gefördert werden, müssen die förderfähigen Kosten mindestens 5.000 € betragen.
- Die Anlage muss mindestens fünf Jahre zweckgebunden betrieben werden.
- Der Projektstandort muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder der Antragsteller kann eine Nutzungsberechtigung vorweisen, die mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist gilt.
- Die Amortisationszeit für das Vorhaben ist länger als fünf Jahre.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Zuschuss für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall bis zu 60 %
- Zuschuss für Energieeffizienz-Maßnahmen: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben



