Name des Förderprogramms:

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
  • Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung

 

Laufzeit des Förderprogramms:

21.12.2023

 

Welche Investitionen werden gefördert?

innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 € betragen.
  • Sollen ausschließlich Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagement-Untersuchungen gefördert werden, müssen die förderfähigen Kosten mindestens 5.000 € betragen.
  • Die Anlage muss mindestens fünf Jahre zweckgebunden betrieben werden.
  • Der Projektstandort muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder der Antragsteller kann eine Nutzungsberechtigung vorweisen, die mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist gilt.
  • Die Amortisationszeit für das Vorhaben ist länger als fünf Jahre.

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Zuschuss für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall bis zu 60 %
  • Zuschuss für Energieeffizienz-Maßnahmen: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

 

Was ist noch zu beachten?

Kontakt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385 / 6363-0
E-Mail: info@lfi-mv.de

 

Weitere Informationen:

https://lfi-mv.de/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/index.html
https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Foerderung-Gewaehrung-von-Zuwendungen-des-Landes-Mecklenburg-Vorpommern-zur-Umsetzung-von-Klimaschutz-Projekten-in-wirtschaftlich-taetigen-Organisationen-Beantragung/

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen:

https://lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/download/Klimaschutz-Foerderrichtlinien-AmtsBlatt-10.11.14.pdf

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