Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung
Laufzeit des Förderprogramms
Welche Investitionen werden gefördert?
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden.
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 € betragen.
- Sollen ausschließlich Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagement-Untersuchungen gefördert werden, müssen die förderfähigen Kosten mindestens 5.000 € betragen.
- Die Anlage muss mindestens fünf Jahre zweckgebunden betrieben werden.
- Der Projektstandort muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder der Antragsteller kann eine Nutzungsberechtigung vorweisen, die mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist gilt.
- Die Amortisationszeit für das Vorhaben ist länger als fünf Jahre.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Zuschuss für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall bis zu 60 %
- Zuschuss für Energieeffizienz-Maßnahmen: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben











