Drosselung von Strombezug nur im Ausnahmefall
Nur für leistungsstarke elektrische Verbraucher
Temporäre Leistungsdrosselung
Im Gegenzug für die Leistungsdrosselung zahlen betroffene Endverbraucher ein reduziertes Netzentgelt. Zudem dürfen Stromnetzbetreiber die Installation von Wallboxen, Wärmepumpen und anderen großen Verbrauchern nicht mehr untersagen, sofern deren Leistungsbezug aus dem Stromnetz bei Bedarf gedrosselt werden kann.











