Name des bundesweiten Förderprogramms:

Ladestationen für Elektroautos – Unternehmen (KfW 441)

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

 

Laufzeit des Förderprogramms:

Die Förderung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt. Der Zuschuss kann beantragt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher), sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen:

  • die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) eines Unternehmens oder von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten des Unternehmens genutzt werden
  • die im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und nicht öffentlich zugänglich sind
  • mit einem oder mehreren Ladepunkten von bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt
  • deren Ladeleistung der Nenn-Ladeleistung entspricht, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung, sofern eine Drosselung vorgenommen werden kann. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden
  • bei denen die Einbaumaßnahmen durch Fachunternehmen vorgenommen werden. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen
  • die ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend genutzt werden

Der für den Ladevorgang erforderliche Strom ist aus 100% erneuerbaren Energien zu beziehen. Dies kann über einen entsprechenden Stromvertrag und/oder aus eigener Erzeugung vor Ort erfolgen.

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.

Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt.

 

Was ist noch zu beachten?

Der Antrag muss vor dem Vorhaben erfolgen. Die Förderung können sie auf dem KfW-Zuschussportal beantragen: www.kfw.de/441-zuschussportal

 

Kontakt:

Kostenfreie Service-Nummer der KfW Bankengruppe
0800 / 539 9005

 

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

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