Hinweis: Das Kontingent des Förderprogramms ist bereits voll ausgeschöpft (Stand 10/2023)

 

Name des Förderprogramms

Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektroautos“

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die den mit der Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom oder einen Teil davon vorrangig zum Laden des Elektrofahrzeugs nutzen

 

Laufzeit des Förderprogramms

  • Start: 26.09.2023
  • Ende: 30.06.2024

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wird die Investition in ein Gesamtsystem bestehend aus einer neu zu errichtenden nicht öffentlich zugänglichen Ladestation in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanalage und einem neu zu errichtenden stationären oder mobilen netzdienlichen Stromspeicher.

Einzelne Komponenten werden nicht gefördert.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Selbstgenutztes Wohngebäude (im Eigentum antragstellender Person)
  • Elektrofahrzeug
    • im Haushalt antragstellender Person
    • min. 12 Monate Laufzeit bei privatem Leasing
    • Bestellnachweis reicht aus bei Antragsstellung
  • Bestellung der Investition erst nach Bestätigung durch die KfW
  • Fabrikneue Ladestation, PV-Anlage & Stromspeicher
  • Meldepflicht der PV-Anlage, Ladestation & Stromspeicher
  • Strom aus PV-Anlage vorrangig für Batterie Elektrofahrzeug & Eigenverbrauch (nachrangig ins Netz)
  • Eigenverbrauch übersteigende Strom vorrangig für Eigenspeicherung nutzen
  • Von stationären/mobilen Speichern erzeugte (zurückgespeiste) Strom vorrangig für Eigenverbrauch, nachrangig für Netz
  • Projektvornahme durch Fachpersonal
  • Ladestation
    • Herstellerliste
    • Wir sind mit unseren Wallboxen multi connect I und multi connect II auf der Herstellerliste vertreten
  • Bidirektionale Ladestation
    • Herstellerliste
  • Energiemanagementsystem
    • Fachunternehmenserklärung
    • Intelligentes Messsystem/Smart-Meter-Gateway: Beauftragung reicht aus
    • Stand der Technik
    • Datenschutzkonforme Kommunikationsschnittstelle
    • Software-Update-Fähigkeit
    • Kommunikationsschnittstelle zur Steuerung Komponenten: Kabelgebunden, kabellos
  • Strom für Ladevorgang aus 100% erneuerbarer Energie
  • Mindestnutzung: 6 Jahre
  • Ort: Deutschland

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • PV-Anlage (min. 5 kWp): 600 €/kWp (max. 6.000 €)
  • Speicher (min. 5 kWh): 250 €/kWh (max. 3.000 €)
  • Ladestation (min. 11 kW): 600 €/Ladestation
  • Bidirektionale Ladestation: Innovationsbonus 600 €/Ladestation
  • Insgesamt max. 9.600 €/10.200 €

Wird die maximale Förderungshöhe durch die Gesamtausgaben unterschritten, so erfolgt keine Förderung.

Berücksichtigt werden:

  • PV-Anlage, Stromspeicher, Ladestation (Hardware)
  • Energie-/Lade-/Lastmanagementsystem
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
  • Notwendige technische & bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt & Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik & Telekommunikationsanbindung aller Komponenten

 

Was ist noch zu beachten?

  • ab März 2024 Belege einreichen
  • 6 Monate ab Zusage Nachweis der Durchführung
    • Min. 6 Monate nach Zugang letzter Rechnung
    • Spätestens 24 Monate nach Zusage Förderung
  • Rechnungen, Leistungsnachweise, Zulassung/Leasingvertrag Elektrofahrzeug als Nachweis
  • Rechnungen unbar begleichen
  • Nachweise 10 Jahre aufbewahren

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der KfW

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
info@kfw.de

 

Weitere Informationen:

www.kfw.de/442

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