Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, die den mit der Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom oder einen Teil davon vorrangig zum Laden des Elektrofahrzeugs nutzen
Laufzeit des Förderprogramms
- Start: 26.09.2023
- Ende: 30.06.2024
Welche Investitionen werden gefördert?
Einzelne Komponenten werden nicht gefördert.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Selbstgenutztes Wohngebäude (im Eigentum antragstellender Person)
- Elektrofahrzeug
- im Haushalt antragstellender Person
- min. 12 Monate Laufzeit bei privatem Leasing
- Bestellnachweis reicht aus bei Antragsstellung
- Bestellung der Investition erst nach Bestätigung durch die KfW
- Fabrikneue Ladestation, PV-Anlage & Stromspeicher
- Meldepflicht der PV-Anlage, Ladestation & Stromspeicher
- Strom aus PV-Anlage vorrangig für Batterie Elektrofahrzeug & Eigenverbrauch (nachrangig ins Netz)
- Eigenverbrauch übersteigende Strom vorrangig für Eigenspeicherung nutzen
- Von stationären/mobilen Speichern erzeugte (zurückgespeiste) Strom vorrangig für Eigenverbrauch, nachrangig für Netz
- Projektvornahme durch Fachpersonal
- Ladestation
- Herstellerliste
- Wir sind mit unseren Wallboxen multi connect I und multi connect II auf der Herstellerliste vertreten
- Bidirektionale Ladestation
- Herstellerliste
- Energiemanagementsystem
- Fachunternehmenserklärung
- Intelligentes Messsystem/Smart-Meter-Gateway: Beauftragung reicht aus
- Stand der Technik
- Datenschutzkonforme Kommunikationsschnittstelle
- Software-Update-Fähigkeit
- Kommunikationsschnittstelle zur Steuerung Komponenten: Kabelgebunden, kabellos
- Strom für Ladevorgang aus 100% erneuerbarer Energie
- Mindestnutzung: 6 Jahre
- Ort: Deutschland
Welche Förderbeträge sind möglich?
- PV-Anlage (min. 5 kWp): 600 €/kWp (max. 6.000 €)
- Speicher (min. 5 kWh): 250 €/kWh (max. 3.000 €)
- Ladestation (min. 11 kW): 600 €/Ladestation
- Bidirektionale Ladestation: Innovationsbonus 600 €/Ladestation
- Insgesamt max. 9.600 €/10.200 €
Berücksichtigt werden:
- PV-Anlage, Stromspeicher, Ladestation (Hardware)
- Energie-/Lade-/Lastmanagementsystem
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
- Notwendige technische & bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt & Gebäude
- Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik & Telekommunikationsanbindung aller Komponenten
Was ist noch zu beachten?
- ab März 2024 Belege einreichen
- 6 Monate ab Zusage Nachweis der Durchführung
- Min. 6 Monate nach Zugang letzter Rechnung
- Spätestens 24 Monate nach Zusage Förderung
- Rechnungen, Leistungsnachweise, Zulassung/Leasingvertrag Elektrofahrzeug als Nachweis
- Rechnungen unbar begleichen
- Nachweise 10 Jahre aufbewahren
Kombination mit anderen Fördermitteln
Kontakt für Anfragen zur Antragsstellung bei der KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
info@kfw.de











