
Schleswig-Holstein – Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Wichtiger Hinweis der Landesregierung von Schleswig-Holstein:
Das Förderbudget ist vollständig verbraucht. „Daher können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Eine Aufstockung des Förderbudgets ist nicht möglich.“
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Name des Förderprogramms:
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Klein- und Kleinstunternehmen, die am Sitz ihrer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein einen Batteriespeicher installieren wollen.
Laufzeit des Förderprogramms:
Aktuell stehen keine Fördermittel zur Verfügung
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert wurden die Anschaffung und Installation von stationären Batteriespeichersystemen.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
- Es muss sich um ein stationäres Batteriespeichersystem handeln.
- Das System muss eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 2 kWh haben, was durch das Herstellerdatenblatt nachzuweisen ist.
- Der Speicher muss mit einer Energieerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien gekoppelt sein.
- Die Photovoltaik-Anlage muss mindestens 3 kWp und maximal 30 kWp Leistung haben.
- Die Energieerzeugungsanlage muss nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen worden sein.
- Der Standort des geförderten Projektes muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Es darf noch keine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein erfolgt sein.
- Es muss sich um eine Neuanschaffung handeln.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Es werden bis zu 400 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt. Die Förderung auf Basis der Kapazität des Batteriespeichers ist auf maximal 2.000 € und maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten je Zuwendungsempfänger begrenzt.
- Für die Installations- und Anschlusskosten des Batteriespeichers werden zusätzlich bis zu 200 € bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Was ist noch zu beachten?
- Es ist keine Kombination mit anderen Förderprogrammen aus Schleswig-Holstein möglich.
- Das Speichersystem muss zehn Jahre mit dem vorgesehenen Zweck genutzt werden.
Kontakt für Rückfragen:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung Technischer Umweltschutz
Telefon: 04347 / 704-333
E-Mail: Klimaschutz-SH@llur.landsh.de
Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/UmweltNatur/Klimaschutz/_documents/stromspeicher.html
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