Wichtiger Hinweis der Landesregierung von Schleswig-Holstein:

Das Förderbudget ist vollständig verbraucht. „Daher können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Eine Aufstockung des Förderbudgets ist nicht möglich.“
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima

 

Name des Förderprogramms:

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Klein- und Kleinstunternehmen, die am Sitz ihrer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein einen Batteriespeicher installieren wollen.

 

Laufzeit des Förderprogramms:

Aktuell stehen keine Fördermittel zur Verfügung

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert wurden die Anschaffung und Installation von stationären Batteriespeichersystemen.

 

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Es muss sich um ein stationäres Batteriespeichersystem handeln.
  • Das System muss eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 2 kWh haben, was durch das Herstellerdatenblatt nachzuweisen ist.
  • Der Speicher muss mit einer Energieerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien gekoppelt sein.
  • Die Photovoltaik-Anlage muss mindestens 3 kWp und maximal 30 kWp Leistung haben.
  • Die Energieerzeugungsanlage muss nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen worden sein.
  • Der Standort des geförderten Projektes muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Es darf noch keine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein erfolgt sein.
  • Es muss sich um eine Neuanschaffung handeln.

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Es werden bis zu 400 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt. Die Förderung auf Basis der Kapazität des Batteriespeichers ist auf maximal 2.000 € und maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten je Zuwendungsempfänger begrenzt.
  • Für die Installations- und Anschlusskosten des Batteriespeichers werden zusätzlich bis zu 200 € bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

 

Was ist noch zu beachten?

  • Es ist keine Kombination mit anderen Förderprogrammen aus Schleswig-Holstein möglich.
  • Das Speichersystem muss zehn Jahre mit dem vorgesehenen Zweck genutzt werden.

 

Kontakt für Rückfragen:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung Technischer Umweltschutz
Telefon: 04347 / 704-333
E-Mail: Klimaschutz-SH@llur.landsh.de

Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/UmweltNatur/Klimaschutz/_documents/stromspeicher.html

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